/ Yvonne Wegmüller

Was muss ich tun, wenn ich das Studium für ein oder zwei Semester unterbrechen möchte?

Was muss ich tun, wenn ich das Studium für ein oder zwei Semester unterbrechen möchte?
Sie können das Studium für ein oder zwei Semester unterbrechen, ohne sich exmatrikulieren zu müssen, indem Sie sich beurlauben lassen. Während der Beurlaubung sind Sie von der Semestergebühr befreit, können aber auch keine Leistungen der Universität in Anspruch nehmen. D.h. Sie dürfen z.B. keine Prüfungen ablegen und keine Kreditpunkte anerkennen lassen.
Nähere Angaben finden Sie hier:
https://www.unibas.ch/de/Studium/Im-Studium/Rueckmelden/Beurlaubung.html

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