Masterarbeit Actuarial Science

Zulassung zur Masterarbeit
Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 60 KP in den Modulen a) bis g) des Masterstudiums Actuarial Science erworben hat (siehe Studienordnung Actuarial Science § 6).
Allfällige Auflagen müssen vor Beginn der Masterarbeit erfüllt sein.

Themenwahl und Beurteiler*in
Die Studierenden wählen die Fachrichtung der Masterarbeit selber. Verantwortlich für die korrekte Durchführung und Bewertung der Masterarbeit zeichnet eine Dozentin oder ein Dozent des Masterstudiengangs Actuarial Science oder, mit Zustimmung der Unterrichtskommission, der Mathematik oder der Wirtschaftswissenschaften. Die Betreuung der Masterarbeit kann an eine fachlich qualifizierte externe Person delegiert werden. In diesem Fall wird die Benotung von der verantwortlichen und der betreuenden Person gemeinsam vorgenommen. Die Aufsicht verbleibt in jedem Fall bei der verantwortlichen Dozentin oder dem verantwortlichen Dozenten.

Studienvertrag für Masterarbeit
Vor Beginn der Masterarbeit ist ein Studienvertrag für Masterarbeit (Website der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät > Dokumente > Masterstudium) auszufüllen.

Die Frist zur Ausarbeitung der Arbeit beträgt vier Monate. Sie läuft ab dem im Studienvertrag festgehaltenen Datum.

Bewertung der Masterarbeit
Die Masterarbeit wird benotet (1.0-6.0). Die Note der Masterarbeit hat ein Gewicht von 30% bei der Berechnung der Masterabschlussnote.