Zulassungsvoraussetzungen für den Master Data Science

Die Zulassung zum Spezialisierten Master Data Science setzt einen Bachelorabschluss, vorzugsweise in Mathematik, Computer Science (Informatik) oder Computational Sciences (Rechnergestützte Wissenschaften), im Umfang von 180 KP mit einer Abschlussnote von 5.0 oder besser (Schweizerisches Notensystem), erworben an einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule, voraus.
Bei Bewerber*innen, deren Bachelorzeugnis keine Abschlussnote aufweist, prüft die Unterrichtskommission Data Science die Äquivalenz zu einer Abschlussnote von 5.0.


Zulassung ohne Auflagen

Für eine Zulassung ohne Auflagen und/oder Bedingungen sind Kenntnisse in Mathematik und Informatik im Umfang von mindestens 90 KP aus den folgenden Bereichen nachzuweisen:

  • Analysis, Lineare Algebra, Discrete Mathematics (mindestens 20 KP)
  • Numerik (mindestens 4 KP)
  • Wahrscheinlichkeit und Statistik (mindestens 8 KP)
  • Programmieren (mindestens 12 KP)
  • Algorithmen und Datenstrukturen (mindestens 8 KP)
  • Datenbanken (mindestens 6 KP)
  • Wissenschaftliches Rechnen & Mustererkennung (mindestens 12 KP)
  • Wissenschaftliche Kommunikation (mindestens 3 KP)

Absolvent*innen der oben aufgeführten Bachelorprogramme der Universität Basel werden ohne Auflagen und/oder Bedingungen zugelassen, falls sie diese Kenntnisse in Mathematik und Informatik im Umfang von mindestens 90 KP erworben haben.

Für alle anderen Bachelorabschlüsse einer anerkannten Universität überprüft die Unterrichtskommission Data Science die Äquivalenz der geforderten Kenntnisse in Mathematik und Informatik gemäss der oben genannten Liste. Für die Äquivalenzprüfung der Kenntnisse in Mathematik und Informatik dienen die Bachelorabschlüsse in Mathematik und Computer Science der Universität Basel als Referenz.


Zulassung mit Auflagen und/oder Bedingungen

Falls die genannten Zulassungsvoraussetzungen nur teilweise erfüllt werden, kann die Unterrichtskommission Zulassungsauflagen vorschlagen, die auf Antrag der Prüfungskommission der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom Rektorat festgelegt werden. Die Auflagen sind zusätzlich während des Masterstudiums zu erbringen. Sie dürfen insgesamt den Umfang von 30 KP nicht überschreiten, andernfalls ist eine Zulassung ausgeschlossen. 

 

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