Masterarbeit Actuarial Science

Zulassung zur Masterarbeit
Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 60 KP in den Modulen a) bis g) des Masterstudiums Actuarial Science erworben hat (siehe Studienordnung Actuarial Science § 6).

Allfällige Auflagen müssen vor Beginn der Masterarbeit erfüllt sein.

Themenwahl und Beurteiler*in
Die Studierenden wählen das Thema und die Fachrichtung der Masterarbeit selber. Die Masterarbeit kann von einem Dozenten oder einer Dozentin Actuarial Science oder einer Lehrperson der Wirtschaftswissenschaften, der Mathematik, der Computer Science oder der Data Science betreut werden.

Verantwortlich für die korrekte Durchführung und Bewertung der Masterarbeit zeichnet eine Person aus dem Kreis der Dozierenden Actuarial Science. Mit Zustimmung der Unterrichtskommission Actuarial Science kann die Verantwortung einer oder einem Dozierenden des Fachbereichs Mathematik des Departements Mathematik und Informatik oder der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät übertragen werden.

Studienvertrag für Masterarbeit
Vor Beginn der Masterarbeit ist ein Studienvertrag für Masterarbeit (Website der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät > Dokumente > Masterstudium) auszufüllen.

Die Frist zur Ausarbeitung der Arbeit beträgt vier Monate. Sie läuft ab dem im Studienvertrag festgehaltenen Datum.

Bewertung der Masterarbeit
Die Masterarbeit wird benotet (1.0-6.0). Die Note der Masterarbeit hat ein Gewicht von 30% bei der Berechnung der Masterabschlussnote.